RATGEBER

15.09.2026 Ratgeber Baurecht

Wärmepumpe nach kurzer Zeit defekt: Welche Rechte haben Sie?

Rechtsanwalt Timo Dreiling für Mängel und Schäden an Wärmepumpen

Fällt Ihre Wärmepumpe kurz nach dem Einbau oder der Abnahme aus, kann ein Mangel vorliegen. Die Besteller einer Wärmepumpe haben die berechtigte Erwartung, dass die Wärmepumpenanlage nach der Fertigstellung zumindest in dem gesetzlichen Gewährleistungszeitraum funktionsfähig ist.

Die ungewöhnlich kurze Lebenszeit einer Wärmepumpe begründet in der Regel einen rechtlichen Mangel nach § 633 BGB. Es gilt dann die Gewährleistung für die Wärmepumpe. Grundsätzlich steht Ihnen als Auftraggeber die Möglichkeit offen

  • Nachbesserung zu verlangen;
  • Schadensersatz zu fordern;
  • vom Vertrag zurückzutreten.

Die kurze Lebensdauer einer Luftwärmepumpe oder Erdwärmepumpe ist ein Mangelsymptom, das von der berechtigten Erwartung an eine dauerhaft funktionsfähige Anlage abweicht. Für die Haftung der Installateure kommt es aber immer auf die Umstände des Einzelfalls an.

Für rechtliche Streitigkeiten rund um Wärmepumpen und die Mängelgewährleistung können Sie Rechtsanwalt Timo Dreiling als einen für alle deutschen Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt hinzuziehen. Wir vertreten Sie bundesweit – mit unserem örtlichen Schwerpunkt auf Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern.

Wärmepumpe nach kurzer Zeit defekt: Wann liegt ein technischer Mangel vor?

Die Fehlerursache kann in der Wärmepumpe selbst und somit in ihrer technischen Beschaffenheit angelegt sein oder aufgrund von Installationsfehlern entstehen. Erleidet die Wärmepumpenanlage innerhalb einer kurzen Zeit nach der Fertigstellung einen Defekt, so muss der Besteller eine derart kurze Haltbarkeit der Wärmepumpe nicht hinnehmen (OLG Düsseldorf, Urteil v. 31.10.2022 – 22 U 231/21; BGH, Urteil v. 31.08.2017 – Az. VII ZR 5/17). Die betroffene Wärmepumpe ist rechtlich mangelhaft.

Die Besteller können die Nachbesserung fordern oder vom Vertrag zurücktreten, wenn der Auftragnehmer die Reparatur nicht vornimmt. Alternativ stehen den Bestellern auch Schadensersatzansprüche aufgrund der Mehrkosten für die Instandsetzung der Anlage zu.

Vorzeitiger Verschleiß und Korrosion: Wann haftet der Installateur?

Eine auffallend kurze Funktionstauglichkeit des Wärmepumpensystems kann auch auf einen kurzfristig unverhältnismäßig starken Verschleiß zurückzuführen sein. Das Heizen mit der Wärmepumpe wird dann nachhaltig beeinträchtigt. Ein Verschleiß der Anlage, der über das für die Lebensdauer der Anlage zu Erwartende hinausgeht, begründet ebenfalls einen Mangel (OLG Frankfurt am Main, Urteil v. 11.07.2019 – Az. 16 U 112/18 – Vergleich zum KFZ-Kauf).

Starker Verschleiß kann auch auf eine Verschmutzung des Heizungsfüllwassers zurückzuführen sein. Nach dem Austausch einer Wärmepumpenanlage sind die Installateure dazu verpflichtet das Heizungsfüllwasser zu überprüfen. Das Leitungssystem kann ansonsten schon kurzzeitig nach der Inbetriebnahme von erheblicher Korrosion betroffen sein. Die Unterlassung dieser Prüfung begründet einen Ausführungsfehler (OLG Rostock, Beschluss v. 14.07.2023 – 4 U 52/23). Die Wärmepumpenanlage kann dann von dem Heizungsfüllwasser mit hoher Magnetit-Belastung oder Schmutz und Schlamm nachhaltig geschädigt werden.

Ohne etwaige Schutzmaßnahmen drohen Leistungsverlust, Bauteilschäden oder ein kompletter Ausfall der Anlage. Die Besteller können bei einer schwerwiegenden Kontamination der Heizungsanlage unter Wahrung der gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag nach § 323 BGB zurücktreten.

Wärmepumpe heizt nicht richtig: Planungsfehler und falsche Dimensionierung

Ein Planungsfehler kann ebenfalls zu einer Funktionsuntauglichkeit der Anlage führen. Wenn die Erdwärmekollektoren zu klein dimensioniert werden und die Wärme- und Warmwasserversorgung dadurch nicht gewährleistet wird, so stellt dies einen Mangel der Wärmepumpenanlage dar (OLG Brandenburg, Urteil v. 14.08.2013 – Az. 4 U 191/11).

Dieser Planungsfehler führt zu einer insgesamt mangelhaften Errichtung der Anlage, da die Heiz- und Wärmeleistung der Anlage direkt von Beginn an stark beeinträchtigt. Bei unzureichender Heizleistung sollte deshalb neben dem Wärmepumpengerät auch die Dimensionierung der Wärmequelle geprüft werden

Mängel an der Wärmepumpe: Rechte mit anwaltlicher Unterstützung durchsetzen

Nach der Installation und der Kenntnisnahme von einem Funktionsausfall sollte das Verhalten der Wärmepumpe umfassend dokumentiert werden. Für die anwaltliche Prüfung helfen die folgenden Unterlagen. Stellen Sie zusammen, was Ihnen bereits vorliegt:

  • Vertrag und Angebot: Auftrag, Leistungsbeschreibung, vereinbarte Garantien und Vertragsbedingungen.
  • Rechnungen und Zahlungsnachweise: Abschlags- und Schlussrechnungen sowie Belege über geleistete Zahlungen.
  • Technische Unterlagen: Hersteller, Modell und Seriennummer, Planungsunterlagen, Heizlastberechnung und Angaben zur Dimensionierung, soweit vorhanden.
  • Abnahme und Inbetriebnahme: Abnahmeprotokoll, Inbetriebnahmeprotokoll sowie dokumentierte Mängel und Vorbehalte.
  • Nachweise zum Defekt: Fotos, Videos, Fehlercodes, Störungsprotokolle und vorhandene Temperatur- oder Verbrauchsaufzeichnungen. Notieren Sie, seit wann und unter welchen Umständen die Störung auftritt.
  • Schriftverkehr: E-Mails, Nachrichten und Schreiben mit Installateur, Verkäufer, Hersteller oder Kundendienst – insbesondere Mängelanzeigen, Fristsetzungen und Antworten.
  • Wartung und Reparaturversuche: Wartungsnachweise, Kundendienstberichte und Unterlagen zu bisherigen Nachbesserungen. Halten Sie fest, welche Arbeiten wann und mit welchem Ergebnis durchgeführt wurden.
  • Gutachten und Prüfberichte: Bereits vorhandene Einschätzungen von Sachverständigen oder anderen Fachbetrieben, gegebenenfalls auch Untersuchungen des Heizungsfüllwassers.
  • Zusätzliche Kosten: Belege über Notheizung, Fehlersuche, Reparaturen und weitere durch den Ausfall entstandene Aufwendungen. Bei erhöhtem Stromverbrauch helfen auch frühere Vergleichsabrechnungen.

Die Mängelanzeige ist an den Werkunternehmer zu richten. Grundsätzlich ist dem Installateur eine Frist zur Nachbesserung zu setzen, da ihm das Recht zur Nachbesserung zusteht.

Wenn der Installateur dieser Aufforderung nicht nachkommt, dann sollten Sie einen Rücktritt oder Schadensersatzansprüche in Erwägung ziehen.

Besteht ein Mangel aufgrund der verkürzten Lebenszeit der Anlage, dann sollten die Mangelgewährleistungsrechte durch einen Rechtsanwalt geltend gemacht werden. Die Installateure müssen als Werkunternehmer für Material- und Gerätefehler haften, solange der Defekt seine Ursache innerhalb der Wärmepumpe selbst hat und nicht durch äußere Einflüsse verursacht wurde.

Wir helfen Ihnen als Rechtsanwalt bei allen Fragen der Sanierungsberatung und bei der Durchsetzung Ihrer Rechte und übernehmen die Abwicklung der Mängelrechte.